Zum 01.09.2009 trat das neue FamFG in Kraft.

FamFG – Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten
der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

Mit diesem Gesetz erweitern sich die Aufgabenfelder des Verfahrensbeistandes.

Der Verfahrensbeistand wird gemäß § 158, § 174, § 191 und § 167 des FamFG bestellt.